Nutzungsmodalitäten

Kosten

Gültig für Vermietungen ab 17.06.2024

Weitere Vereinbarungen

Die AWO Laudenbach behält sich vor, Mietanfragen ohne Angaben von Gründen im Rahmen ihres Hausrechts abzulehnen.

Das „Georg-Bickel-Haus“ wird dem Nutzenden für die vereinbarte Zeit zur Nutzung für den in diesem Vertrag benannten Zweck kostenpflichtig überlassen. Insgesamt darf für die Zeit der Nutzung die Zahl der Teilnehmenden max. 70 Personen betragen. Die nutzende Person benennt der AWO eine Leitungs- sowie Begleit- und Aufsichtsperson (bei minderjährigen Teilnehmende). Der Nutzer stellt die AWO von etwaigen Haftpflichtansprüchen seiner Besucher bzw. Gäste und sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung der überlassenen Anlagen, Räume und Geräte und der Zugänge, Zufahrten zu den Räumen und Anlagen entstehen. Der Nutzer verzichtet seinerseits auf eigene Haftpflichtansprüche gegen die AWO. Die Haftung der AWO für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt hiervon unberührt. Für den Fall der eigenen Inanspruchnahme verzichtet der Nutzer auf die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen gegen die AWO und deren Mitglieder oder Beauftragte.

Die Reinigung der Außentreppe, Hausvorplatz und Wege sind vom Nutzer durchzuführen. Toilettenpapier, Papierhandtücher stellt die AWO Laudenbach. Stoffhandtücher sind vom Nutzer mitzubringen. Müll (Grüne Tonne, Restmülltonne, Glas wie z.B. leere Flaschen, etc.) ist vom Nutzer mitzunehmen und eigenständig zu entsorgen, Mülltonnen der AWO Laudenbach e.V. stehen nicht zur Verfügung.

Dem Nutzer obliegen die gesamte selbstfinanzierte Organisation und Verantwortung, insbesondere der Stellung von Getränken und Speisen. Anfallende Abfälle müssen vom Nutzer entsorgt werden. Der Nutzer schließt den Vertrag für sich ab. Der Nutzer haftet in vollem Umfang für alle von ihm und seinen Gästen verursachten Schäden. Der Nutzer haftet für die Garderobe seiner / ihrer Teilnehmer.

Der Nutzer verpflichtet sich mit der Einrichtung und Ausstattung des Hauses pfleglich umzugehen. Da unvorhersehbare und nicht kurzfristig zu beseitigende Defekte an den Geräten in der Küche möglich sein können, kann eine Benutzung dieser Einrichtungsgegenstände nicht immer gewährleistet werden. Der Nutzer verpflichtet sich die AWO über Vorkommnisse (z. B. Schadensereignisse) unmittelbar zu informieren. Vor und nach der Nutzung werden die Räumlichkeiten und die zu nutzenden bzw. benutzen Küchengeräte / Geschirr / Gläser im Beisein des Nutzers und eines Beauftragten der AWO Laudenbach abgenommen.

Die benötigten Tische und Stühle sind vor jeder Benutzung selbst aufzustellen und danach wieder geordnet zusammenzustellen. Benutzte Tische sind feucht abzuwischen. Die Räumlichkeiten sind feucht zu wischen sowie in aufgeräumten und gereinigtem Zustand zu verlassen. Dazu gehören auch das Treppenhaus und die Toiletten sowie Außentreppe, Hausvorplatz und Wege.

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Natur – Zigaretten sind nur in dem dafür vorgesehenen Aschenbecher zu entsorgen. Eine „wilde“ Entsorgung kann mit einem Bußgeld durch die Ordnungsbehörden von 100 Euro belegt werden.

Ausreichend Parkplätze finden sich fußläufig ca. 2 Minuten entfernt am Bahnhof Laudenbach – bitte nutzen Sie und Ihre Gäste diese Möglichkeit.

Gültig für Vermietungen ab 17.06.2024